Welches alter muss ich für die Motorbootprüfung erreicht haben?

Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist das 18 Lebensjahr. Allerdings kann man ab 14 Jahren auf dem Zürichsee und anderen Gewässer der Schweiz Motorboote mit einer Höchstleistung von sechs kW fahren, dies entspricht etwa acht PS. Jeder Bewerber welcher einen Schiffsausweis erlangen möchte, muss beim Kantonalen Schifffahramt-Strassenverkehrsamt ein Gesuch um Erteilung eines Schiffsführerausweis einreichen. Dies kann kantonal verschieden sein. Formulare erhalten Sie beim Amt oder können auch von uns abgegeben werden.

Schon morgen können Sie mit der ersten Motorbootstunde beginnen und lernen den theoretischen Teil bequem nebenbei. Bei offenen Fragen steht Ihnen ihr Bootsfahrlehrer gerne zur Seite um Ihnen mit verständlichen Skizzen wieder den Durchblick zu erlangen. In der Regel benötigt man 12 - 16 Doppellektionen wo wir Sie in ihrem Tempo unterrichten. Für die praktische Motorbootsprüfung haben wir Ihnen einen Lernbroschüre über relevante Themen zusammengefasst, gut erklärt kann alles in Ruhe noch einmal nachgeschlagen werden, was im laufe der Motorbootfahrstunden gelernt wurde. Diese Broschüre wird von unseren Fahrschüler sehr geschätzt, ein absolutes muss.

Die praktische Prüfung die sowohl für Segel- als auch für Motorbootsführer gilt, kann bis 18 Monaten nach der bestanden theoretischen Prüfung abgelegt werden. Spätestens vor der Anmeldung der praktischen Prüfung, muss die theoretische Prüfung bestanden sein. Von einem Experten des kantonalen Schiffsfahramt wird Ihr Wissen und Können bei der Motorbootprüfung auf die Probe gestellt. Dabei wird z.B die Buglandung am Steg, eine Steuerbord / Backbordlandung, Parkieren vorwärts und rückwärts, das Wenden an Ort und Stelle, Wenden über den Bug, die Ortsbestimmung sowie die Situation Mann-über-Bord getestet. Auch Theoriekentnisse werden erneut abgefragt.